Gewässernummer: 4
Art: Teich
Breite in Meter: Gewässer 1= 33 Gewässer 2= 76
Länge in Meter: Gewässer 1= 280 Gewässer 2= 95
Tiefe: 1 bis 2,5
Beschreibung:
Das Regenrückhaltebecken wurde im Zuge der Bebauung des Baugebiet „Deyehof“ entstanden. Mittlerweile hat es sich zu einem richtigen Biotop entwickelt. Es befinden sich dort mehrere Wanderwege, die von den Bewohnern in der Umgebung rege genutzt werden.
Das Regenrückhaltebecken im Industriegebiet „Brannwisch“ besteht aus zwei Gewässer und darf ganzjährig befischt werden.
Geangelt werden darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Nachtangeln, Grillen, offene Feuer, Zelten und Anfüttern ist verboten.
Beschränkungen und Sonderbestimmungen:
Zugelassene Fanggeräte:
2 Hand- o. Grundangeln (außerhalb der Raubfischschonzeit 1 Spinn- o. Blinker Rute)
Kinderkarte:
1 Hand- o. Grundangel
Bestimmungen:
Wer an den Angelgewässern offenes Feuer insbesondere Lagerfeuer entfacht, Vandalismus betreibt oder betrunken am Wasser angetroffen wird, erhält eine Geldstrafe von 50,- € die binnen 14 Tagen an den Kassenwart zu entrichten ist. Sollte der Angler diese Strafe nicht zahlen oder er erneut auffällig wird, erfolgt der Ausschluss aus dem Fischereiverein Scheps e.V. Das hineinlaufen ins Wasser und das Befahren mit Wasserfahrzeugen zum Zwecke des Fischfangs ist untersagt. Auch das Grillen ist an diesem Gewässer nicht erlaubt.
Das Angeln ist hier nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet (kein Nachtangeln).
Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Allgemein gilt:
Geschützte Fische sind schonend vom Haken zu lösen und zurückzusetzen. Hand- u. Grundangeln dürfen nicht mehr als einen Haken besitzen. Ein Drilling- o. Zwillingshaken gilt als einfacher Haken.
Das Fischen mit lebenden Köderfisch ist in allen Gewässern verboten.
Müll, auch wenn er von anderen stammt, ist vor und nach dem Angeln aufzusammeln und mitzunehmen. Dieses dient der Reputation des Anglers in der Öffentlichkeit als Umweltschützer.
Fangbegrenzungen:
- Jedes Angeln am Gewässer auch ohne Fangerfolg ist einzutragen.
- Es dürfen pro Tag nur 2 und pro Woche nicht mehr als 6 Edelfisch der Arten Hecht, Zander, Karpfen, Schleie oder Forelle in den gesamten Vereinsgewässern gefangen werden.
Schonzeiten:
- Bach und Meerforelle von 15.10. – 15.03.
- Hecht vom 01.01. – 30.04
- Zander vom 01.01. – 30.04.
Während der Hechtschonzeiten ist in den Vereinsgewässern das Blinkern oder jegliche Angelei mit Kunstködern sowie totem Köderfisch usw. untersagt. Zum Fischen dürfen dann nur Maden, Würmer oder pflanzliche Köder (auch Teig) verwendet werden
Mindestmaße:
20 cm | Aland, Barsch, Brassen, Döbel, Güster, Karausche, Rotauge, Rotfeder |
25 cm | Forellen und Schleie |
40 cm | Karpfen |
45 cm | Aal und Quappe |
45 cm | Zander |
50 cm | Hecht und Meerforelle |
60 cm | Lachs |
Fischbestand:
Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Schleie, Zander, Wels, Weißfisch