Aue – Godensholter Tief – Nordloher Tief

Gewässernummer: 1 + 2
Art: Fließgewässer teils Tideabhängig
Breite in Meter: 5 bis 20
Länge: 17km
Tiefe: 1 bis 4

Der Flusslauf der Aue

  • Die Aue verlässt das Zwischenahner Meer bei Eyhausen und bildet dort zusammen mit der Speckener Bäke einen der beiden Abflüsse des Sees.
  • Sie fließt westlich an Bad Zwischenahn vorbei und vereinigt sich bei Ekern mit der Speckener Bäke.
  • Südlich von Edewecht macht sie einen großen Bogen, nimmt die Vehne auf und führt dadurch deutlich mehr Wasser.
  • Ab Osterscheps wird der Wasserstand durch den Tidenhub der Ems beeinflusst.
  • Früher kam es südlich von Edewecht wegen der vielen Mäander und der zusätzlichen Wassermenge häufig zu Überschwemmungen.
  • Deshalb wurde der Flusslauf 1957/58 im Bereich Süddorf/Osterscheps begradigt und umgelegt.
  • Ab Godensholt heißt die Aue Godensholter Tief, später bei Nordloh Nordloher Tief.
  • Im Nordwesten von Barßel vereinigt sie sich mit der Soeste zum Barßeler Tief, einem der oberen Abschnitte der Jümme.

Aue 1 von der Brücke „Schepser Damm“ bis zum Heimathaus „Wurnbarg“ in Wittenberge.

Aue 2 vom Heimathaus „Wurnbarg“ in Wittenberge bis zum Nordlohkanal. Besonderheit: Hinzu kommt die Gemeinschaftsstrecke mit dem F.V. Barßel vom Einlauf des Nordlohkanals bis zum Pumpwerk nördlich der Brücke in Barßel am Nordloher Tief.


      Beschränkungen und Sonderbestimmungen:

      Zugelassene Fanggeräte:

      4 Hand- oder Grundangeln oder 1 Spinnrute oder 1 Piere oder 1 Senke. (Auf der Strecke von der Straßenbrücke Edewecht–Schepser Damm bis zur Süddorfer Brücke sind nur 3 Hand- oder Grundangeln erlaubt.)

      Aalkörbe, Aalschnüre und Netze jeglicher Art sowie das Angeln aus Wasserfahrzeugen heraus sind verboten.

      Kinderkarte: 1 Hand- oder Grundangel


      🚫 Verbote & Sanktionen

      • Offenes Feuer, besonders Lagerfeuer, ist verboten.
      • Vandalismus oder Trunkenheit am Wasser führen zu einer Geldstrafe von 50 €, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
      • Bei Nichtzahlung oder erneuten Verstößen erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.
      • Ins Wasser laufen oder Wasserfahrzeuge zum Angeln nutzen ist untersagt.

      🔥 Regeln zum Grillen

      • Grillen mit handelsüblichen Grillgeräten ist nur erlaubt:
        • An der Aue:
          • Von der Süddorfer Brücke bis zum Naturschutzgebiet Rothenmethen
          • Von der Eisenbahnbrücke bis zum Einlauf des Nordloh Kanals
        • Am Teich Hochtanger Weg
      • An allen anderen Gewässern:
        • Grillen verboten
        • Jegliches offene Feuer verboten
        • Lagerfeuer grundsätzlich verboten

      🌿 Naturschutzgebiet Godensholt

      • Seit 01.01.2018: Bereich von Brücke „Uhlenhof“ bis „Eisenbahnbrücke“ ist Naturschutzgebiet.
      • Grillen dort verboten.
      • Nachtangeln ist erlaubt.

      🎣 Fischereiaufsicht

      • Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist immer Folge zu leisten.

      Allgemein gilt:
      Geschützte Fische sind schonend vom Haken zu lösen und zurückzusetzen. Hand- und Grundangeln dürfen nicht mehr als einen Haken besitzen. Ein Drilling- oder Zwillingshaken gilt als einfacher Haken. Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist in allen Gewässern verboten. Müll, auch wenn er von anderen stammt, ist vor und nach dem Angeln aufzusammeln und mitzunehmen. Dies dient der Reputation des Anglers in der Öffentlichkeit als Umweltschützer.

        Jedes Angeln am Gewässer, auch ohne Fangerfolg, ist einzutragen. Es dürfen pro Tag nur 2 und pro Woche nicht mehr als 6 Edelfische der Arten Hecht, Zander, Karpfen, Schleie oder Forelle in den gesamten Vereinsgewässern gefangen werden.


          Schonzeiten:
          Bach- und Meerforelle vom 15.10. bis 15.03.
          Hecht vom 01.01. bis 30.04.
          Zander vom 01.01. bis 30.04.

          Während der Hecht­schonzeiten ist in den Vereinsgewässern das Blinkern oder jegliche Angelei mit Kunstködern sowie mit totem Köderfisch, usw. untersagt. Zum Fischen dürfen dann nur Maden, Würmer oder pflanzliche Köder (auch Teig) verwendet werden.


          MindestmaßFischarten
          20 cmAland, Barsch, Brassen, Döbel, Güster, Karausche, Rotauge, Rotfeder
          25 cmForellen, Schleien
          40 cmKarpfen
          45 cmAal, Quappe, Zander
          50 cmHecht, Meerforelle
          60 cmLachs

            Wer einen Lachs oder eine Meerforelle in der Aue fängt, hat diesen umgehend beim Vorstand vorzuzeigen und vermessen zu lassen. Den Fang darf der Fänger behalten. Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden. In der Fangmeldung sollen unter oder über 50 cm lange Welse getrennt eingetragen werden.


            Fischbestand: Aal, Barsch, Brassen, Hecht, Karpfen, Schleie, Zander, Wels, Weißfisch


            Nach oben scrollen